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Hier die Stellungnahme der Psych FG. |
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Abs.: Vorstand der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren,
DP PPT Helmut Brenner, Paulinenstraße 20, 32108 Bad Salzuflen, 22. 2. 2006
An den
BKK- Bundesverband
Abt. Gesundheit
z.H. OrfeldB@bkk-bv.de
Kronprinzenstr. 6
45128 Essen
Betreff: Neuer Leitfaden zur Umsetzung des § 20 SGB bkk-praeventionskurse.de
Sehr geehrte Damen und Herrn,
vielen Dank für die Zusendung des neuen Leitfaden zur Umsetzung de § 20 SGB, Präventionskurse. Der Vorstand der Psych. Fachgruppe möchte sich für die Mühewaltung bedanken.
Wie bei einem so umfangreichen Projekt nicht anders zu erwarten ist, geraten dabei verschiedene Gesichtspunkte an den Rand des Blickfeldes.
Für die dringend notwendige Überarbeitung des Leitfadens möchten wir Sie daher auf die folgenden Punkte aufmerksam machen:
- 1. Im Bereich Stressmanagement/Entspannung (S. 37 ff) kommen in die sog. Präventionskurse nicht nur Teilnehmer ohne besondere psychische Beeinträchtigungen, sondern auch Teilnehmer mit psychischen Störungen von Krankheitswert. Allein zur Durchführung einer sachgerechten Eingangsdiagnostik zur (Kontra-)Indikationsstellung sind Ausbildungsvoraussetzungen erforderlich, die nur Berufe mit psycho-physiologischer Grundausbildung mitbringen.
- 2. In der Durchführung der Kurse können psycho-physische Störungen auftreten, die nur von Personen mit entsprechender Ausbildung adäquat zu beherrschen sind.
Daraus ergibt sich, dass die unter "Maßnahmen zur Entspannung" genannten Berufsgruppen:
Sportwissenschaftler, Sport- und Gymnastiklehrer, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Ergotherapeuten und Erzieher als Entspannungskursleiter nicht infrage kommen. Dementsprechend können Präventionkurse nur von entsprechend zusätzlich qualifizierten Diplom-PsychologInnen, PsychotherapeutInnen und ÄrztInnen fachgerecht durchgeführt werden. Hier ist in den Richtlinien eine entsprechende umgehende Korrektur erforderlich!
- 3. Die offizielle Bezeichnung für die Progressive Relaxation (PR) lautet nicht Progressive Muskelrelaxation (S. 40), weil es sich bei diesem Entspannungsverfahren nicht nur um Muskelentspannung, sondern um umfassende psychophysische Beeinflussung handelt.
Auch aus diesem Grunde sind besondere Grundausbildungen, die psycho-physisches Wissen und entsprechendes Fertigkeiten generieren, erforderlich.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Hinweisen gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Helmut Brenner
Psych. FG Entspannungsverfahren
P.S: Unsere Mitglieder können dieses Schreiben oder Teile daraus für ihre eigenen Interventionen bei den Krankenkassen verwenden. Bitte aktiv werden.
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GKV-Leitfaden |
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Neuerungen im GKV-Leitfaden 2008 |
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Stellungnahme |
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